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Rechtliches und Nutzungsbedingungen

Anbieter der Beihilfe NRW App

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Anbieter der App im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) sind die teilnehmenden Beihilfestellen sowie als Zugangsvermittler der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).

Beihilfestellen des Landes NRW:

Kommunale Beihilfestellen:

Beihilfestellen der Universitäten:


Nutzung der Beihilfe NRW App

Um die App downloaden zu können, müssen Sie ggf. zuvor mit einem Drittanbieter (z. B. Google Inc., iTunes SARL) eine Vereinbarung über den Zugang zu einem Portal oder Online-Shop des jeweiligen Drittanbieters (z. B. Google Play Store, iTunes App Store) abschließen. Das Land NRW ist nicht Partei einer derartigen Vereinbarung und hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch den Drittanbieter.

Die Beihilfe NRW App richtet sich an die Beihilfeberechtigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen. Sie ermöglicht Ihnen, Ihre Belege digital über Ihr Smartphone oder Tablet einzureichen und bietet damit eine Alternative zum herkömmlichen, postalischen Versand Ihrer Leistungsaufträge.

Beihilfeberechtigte im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen können die App kostenlos herunterladen und sich unter Angabe ihrer Beihilfenummer registrieren. Um Ihre Belege zu erfassen, fotografieren Sie diese mit der Kamera in Ihrem Smartphone. Anschließend können Sie die Dokumente online an die Zentrale Scanstelle in Detmold übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Anwendung die Möglichkeit bietet, vertrauliche Daten zu speichern und zu übermitteln.

Um Risiken, wie den Missbrauch durch Dritte – z. B. durch Diebstahl des Smartphones oder sonstiger Geräte, mit denen die App genutzt wird – einzuschränken, empfehlen wir Ihnen:

Die Datenspeicherung auf dem Endgerät und die Nutzung der Datensicherung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land NRW übernimmt keine Haftung.

Die Registrierungsdaten und die fotografierten Belege (Foto-Funktion) werden verschlüsselt übertragen. Nur das Land NRW kann diese Daten entschlüsseln.

Die App bietet Ihnen die Möglichkeit, sich den Benutzernamen und das Passwort zu merken. Wenn Sie diese komfortable Anmeldemöglichkeit nutzen, reduzieren Sie die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten auf Ihrem Smartphone.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenspeicherung auf dem Endgerät und die Nutzung der Funktionen "Nutzerdaten merken" sowie die Datenübermittlung auf eigene Gefahr erfolgt und das Land NRW keine Haftung übernimmt.