Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Beihilfe NRW App und die unter https://beihilfeappinfo.nrw.de veröffentlichte Website
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen und so zu gestalten, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW),
die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung
der Anforderungen beruht auf einer von Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 18.07.2022 – 22.07.2022 vorgenommenen
Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.
Aufgrund der Überprüfung ist die Beihilfe NRW App und die zugehörige Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei: Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Beihilfe NRW App weiter zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der App eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine mitunter nicht korrekt. Überschriften werden noch nicht als solche vorgelesen.
Diese Erklärung wurde am 15.06.2021 erstellt und am 29.07.2022 aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen der Beihilfe NRW App Hotline unter der Telefonnummer 0211 9449-2116 (Mo – Fr von 7:00 bis 16:00 Uhr, außer an Feiertagen in NRW) an.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de